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Thema: Brief aus Alba Longa
Officium Consulii

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Brief aus Alba Longa 12.03.2007 14:51 Forum: Das Generalforum

Salve!

Da die regierenden Consuln derzeitig im Ausland oder innenpolitisch beschäftigt sind, möchten wir auf diesem Wege anfragen, ob Interese an der Aufnahme diplomatischer Beziehungen besteht. Für eine baldige Antwort im Voraus dankend:

Officium Consulii,
Alba Longa, den 12.03.2760.



Grundlagenvertrag zwischen Kaputistan und der Landinischen Republik


Präambel: Gewillt zur friedlichen Koexistenz und bestärkt durch den Willen ihrer Völker geben sich die unterzeichnenden Staaten folgenden Vertrag:


Artikel I - Grundsätzliches

1.Kaputistan und die Landinien erkennen sich gegenseitig als souverän an.
2. Das Territorium der beiden Staaten gilt als unverletzlich, ihre Grenzen werden respektiert. Gebietsforderungen werden somit ausgeschlossen.
3. Geheimdienstaktivitäten sind auf dem Gebiet des Vertragspartners untersagt. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.


Artikel II - Regelung der diplomatischen Beziehungen

1. Die Beziehung zwischen den beiden Staaten wird als mindestens neutral angesehen.
2. Die diplomatischen Beziehungen der Vertragspartner untereinander gelten als bestehend.
3. Das Botschaftsgelände ist Eigentum des jeweiligen Entsendungslandes.
4. Botschafter erhalten Immunität.
5. Botschaften dürfen bei Inaktivität vorübergehend stillgelegt werden. Auf Antrag der Signatarmacht kann, im Bedarfsfall einer Signatarmacht muß eine Botschaft wiedereröffnet werden. Ein Bedarfsfall liegt mindestens vor, sobald eine Signatarmacht eine Aktivität innerhalb der Botschaft vorhat.


Artikel III - Konflikte

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu friedlichen diplomatischen Lösungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten.


Artikel IV - Laufzeit und Kündigung des Vertrages

1. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
2. Dieser Vertrag kann zu einem Kooperationsvertrag oder einem Allianzvertrag aufgewertet und ergänzt werden, wenn beide Parteien dies einvernehmlich wünschen.
3. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Fristlose Kündigung ist nicht zulässig.
4. Die Kündigung kann jederzeit nach Ankündigung rückgängig gemacht werden.


Abschließende Regelung

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.


Für Landinien: Aulus Flavius Dentatus.

Für Kaputistan:

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